Über das geplante Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA wird aktuell intensiv verhandelt. Die Bevölkerung bekommt davon jedoch nicht viel mit, da die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen statt finden. Selbst die Medienberichte, zu denen wir Zugang haben, sind oft hochkomplex und schwer verständlich. Was bedeutet das Freihandelsabkommen für den/die durchschnittliche ÖsterreicherIn wirklich?

Es geht um große Konzerne, internationales Recht und nationale Standards. Doch abseits vom gerne zitierten Beispiel des Chlorhuhns ist man sich oft nicht bewusst, welchen Einfluss es auf den eigenen Alltag haben kann, wenn das Freihandelsabkommen (TTIP) in der aktuellen Fassung durchgeht. Ein Chlorhuhn kann man kaufen, oder auch nicht – jedoch kann es noch viel weitreichendere Veränderungen geben, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen, wenn die Verhandlungen beendet sind.

Millionenteure Konzernklagen
Deutschland ist aus der Atomenergie ausgestiegen – eine gute Sache, möchte man meinen. Doch zum Nachteil des Landes hat Deutschland mit Schweden im Energiebereich ein Abkommen ähnlich dem TTIP abgeschlossen. Der schwedische Konzern Vattenfall ist nun der Meinung, dass er durch den Atomausstieg von Deutschland Gewinneinbußen davonträgt. Daher hat die Firma die Bundesrepublik Deutschland auf 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz verklagt. Das Verfahren ist noch offen, hat jedoch schon jetzt Unsummen an Euro gekostet. Bis Juli 2014 hat die Regierung allein für Prozess- und Mandatskosten mehr als eine Million Euro ausgegeben. Für die Jahre bis 2017 hat sie vorsichtshalber Verfahrenskosten von 6,2 Millionen Euro im Haushaltsplan veranschlagt.

Eine weitere Konzernklage betrifft Argentinien. Das Land wollte in der schweren Wirtschaftskrise 2001/2002 seine Bevölkerung vor unkontrollierter Preisinflation schützen, indem sie Obergrenzen für die Gebühren grundlegender Dienstleistungen wie Strom, Gas und Wasser festlegte. Dagegen aber klagten viele ausländische Konzerne. Ein Schiedsgericht urteilte, dass die Preiskontrollen eine Verletzung der „gerechten und billigen Behandlung“ der europäischen Firmen gewesen seien. Eine Entscheidung über die Höhe der Entschädigung steht noch aus. Die europäischen Firmen verlangen 1,2 Milliarden Euro Entschädigung.

Verfahren dieser Art gibt es viele – und die Zahl steigt. Im Jahr 2001 gab es unter 100 Fälle von Investor-Staat-Klagen. Im vergangenen Jahr wurden bereits über 560 Verfahren registriert. Nicht immer kommt der Investor mit seinen Forderungen durch. Doch von den mehr als 270 abgeschlossenen Fällen wurden rund 30 Prozent für den Investor entschieden und rund 40 Prozent für den Staat.
Kommt das Freihandelseuropa zustande, können wir vermehrt mit derartigen Klagen rechnen. Das Geld für die Verfahrenskosten wird von den SteuerzahlerInnen kommen müssen.

Privatisierung der Dienstleistungen
Zur Diskussion im Freihandelsabkommen steht auch die Liberalisierung von öffentlichen Dienstleistungen. Ausländischen Firmen soll der Marktzugang zu diesem Sektor erleichtert werden. Das bedeutet, dass es mehr private Krankenhäuser geben wird, und auch in den Bereichen Strom, Gas, Wasser und Schienenverkehr der Druck von privaten Anbietern steigt. Während es nicht automatisch bedeutet, dass diese Dienstleistungen privatisiert werden, zeigt das Vorbild USA jedoch, wohin der Weg gehen kann. Vor allem der Gesundheitssektor wird von privaten Anbietern beherrscht. So haben Menschen, die wenig verdienen, einen eingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Sie müssen sich überlegen, welche gesundheitlichen Dienstleistungen sie sich wirklich leisten wollen – und können. Ob ein Zahnarztbesuch wirklich notwendig ist und wie sie das Geld für eine kostspielige Untersuchung im Krankenhaus auftreiben können.
Für alle, die in diesen privaten Einrichtungen arbeiten, steht auch eine wirtschaftliche Verschlechterung auf dem Programm. Das Pflegepersonal wird in amerikanischen Privat-Krankenhäusern zum Teil so schlecht bezahlt, dass es Anspruch auf staatliche Fürsorgeprogramme hat. Auch fällt bei der aktuellen Version des Freihandelsabkommen der Arbeitsschutz weg. Das heißt, dass der staatlich garantierte Mindestlohn und die maximalen Arbeitszeiten nicht eingehalten werden müssen.
In den meisten Handelsabkommen gibt es eine Arbeitsschutzklausel. Durch diese müssen ausländische Anbieter nach österreichischem Recht mit Mindestlohn und Arbeitsschutz arbeiten. Diese Passage wurde in neueren Versionen des Freihandelsabkommens einfach gestrichen. Wenn sich Österreich nun zu etwas verpflichtet, das seinem nationalen Recht entgegen steht, verhält es sich Freihandelsabkommens-widrig. Ein internationales Schiedsgericht kann der Republik dann verordnen, dass sie ihre Gesetze ändern muss. In der Welthandelsorganisation passiert dies mittlerweile jeden Tag.

Gerade in diesen noch immer stark von Frauen dominierten Berufssektoren wie dem Gesundheits- oder Dienstleistungsbereich kann es so durch die Marktöffnung zu erheblichen beschäftigungspolitischen Auswirkungen mit Absenkungen von Standards und erhöhtem Lohndruck kommen. „Große Konzerne können es sich anfangs leisten, ihre Kosten zu drücken, bis der Mitbewerb verdrängt ist. Dann werden die Preise wieder erhöht“, erklärt Gernot Almesberger, Sprecher der Initiativplattform „TTIP Stoppen Oberösterreich“. „Mit einer Liberalisierung wird nach dem Bestbieter-Prinzip gewählt werden. Hier kommt z.B. im Bereich Wasser die Firma Nestlé schnell zum Zug, weil sie ihre Preise durch andere Bereiche des Konzerns subventionieren kann und keine Steuern zahlen muss. Ist die Firma einmal drin, bekommt man sie nur schwer wieder los. Den Großkonzern kümmern die Bedürfnisse der regionalen Bevölkerung aber natürlich nicht.“

Die Klagen, die daraus resultieren können, richten sich zudem gegen die Kürzung von Subventionen, Bankenregulierung und Maßnahmen, um einen Staatsbankrott abzuwenden. Der Staat und seine BürgerInnen verlieren also massiv, während die Konzerne gewinnen.

Was bringt es?
Die Vorteile eines Freihandelsabkommens werden von Seiten der Lobby oft betont. 120 Milliarden Euro sollen für Europa herausspringen und die Wirtschaft wachsen. Diese 120 Milliarden Euro sind jedoch auf einen Zeitraum von 10 Jahren gerechnet, was einem Wachstum von 0,05 Prozent gleich kommt.
Die Erfahrung aus der Vergangenheit zeigt, dass die Schaffung größerer Freihandelszonen wie etwa der EU-Wirtschaftsraum von 1992 das Wirtschaftswachstum eher verlangsamt als beschleunigt hat. Denn große Wirtschaftsräume stärken die Macht der Multis, die wiederum mit ihrer Lohnpolitik die Nachfrage an ihren Produktionsstandorten dämpfen.

Was kann ich dagegen tun?
1. Informiere dich. Bilde dir eine fundierte Meinung mit Hilfe von möglichst vielen Quellen.
2. Informiere die Menschen um dich herum, indem du diese Seite bei Facebook & Co. teilst oder mit deinen Freunden und Kollegen über TTIP/CETA sprichst. Du musst niemanden überzeugen, wichtig ist viel mehr, dass die Gefahren des Abkommens ins Bewusstsein kommen. TTIP und CETA gehen uns alle an, deswegen sollten auch alle informiert werden. Nicht nur die, die sich sowieso schon für Politik interessieren.
3. Unterzeichne eine Petition gegen TTIP/CETA, z.B. die Europäische Bürgerintiative (ab September) unter http://stop-ttip.org
4. Gehe auf eine Demonstration und vertrete dein Anliegen öffentlich. Am 11. Oktober findet europaweit ein großer Aktionstag statt, unter anderem mit einer Demo in Linz. Sei dabei!
5. Werde in einer lokalen Gruppe aktiv, die sich gegen das Freihandelsabkommen einsetzt. 

Weitere Informationen über Aktionen in Oberösterreich unter www.stopttip.at und auf Facebook unter https://www.facebook.com/ttipstoppen.ooe

Ganz aktuelle Informationen über den derzeitigen Stand gibt es bei Powershift: www.power-shift.de

 

Manuela Hoflehner