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Finanzielle Unterstützungen für Familien

Finanzielle Unterstützung rund um die Familie gibt es mehr als man glaubt.

Miniaturfamilie

Bild: S. Hofschläger.pixelio.de

Fehlt das Geld für den Schulausflug? Die Bahnfahrt für die ganze Familie nach Wien ist viel zu teuer? An eine Tagesmutter ist bei dem knappen Budget nicht zu denken? Wir haben für dich die wichtigsten Förderungen des Landes Oberösterreich und des Bundes zusammengestellt.

Im OÖ- Sozialratgeber 2011 [1] sind alle Beihilfen des Landes Oberösterreich aufgelistet.

Die OÖ Familienkarte [2] ist eine kostenlose Vorteilskarte, die allen oberösterreichischen Familien mit Kindern Preisnachlässe bis zu 50% bei den 1.700 Partnerbetrieben in verschiedenen Branchen bringt.

 

Die “neue Familienkarte” ist zugleich die ÖBB-Vorteilscard Familie
Das Familienreferat des Landes Oberösterreich und die ÖBB haben sich zu einer Kooperation ÖBB Vorteilscard Familie und OÖ Familienkarte entschlossen, um Familien die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel noch günstiger anzubieten. Durch die Schaffung dieser gemeinsamen Karte können somit die Vorteile beider Karten genutzt werden.
Anträge erhält man bei den Gemeindeämtern und den Personenkassen der ÖBB. Jeder Elternteil erhält eine eigene Karte. Dadurch können Eltern auch unabhängig voneinander mit den Kindern verreisen, unter der Voraussetzung, dass mindestens ein Elternteil und ein Kind gemeinsam unterwegs sind. Mit der Vorteilscard Familie fahren Familien günstiger:

OÖ Elternbildungsgutscheine
Damit das Projekt “Familie” wirklich gelingt, braucht man als Mutter und Vater viel Know-how und Einfühlungsvermögen. Um dieses Wissen zu unterstützen und einer Überforderung der Eltern entgegenzuwirken, setzt das Familienreferat des Landes Oberösterreich verstärkt auf Elternbildung.
Weitere Informationen zu den OÖ Elternbildungsgutscheinen

OÖ Kinderbetreuungsbonus
Viele Eltern wünschen sich, ihre Kinder möglichst lange selbst betreuen zu können. Es liegt im Ermessen der Eltern, wann sie ihre Kinder in eine Kinderbetreuungseinrichtung geben. Auch wenn diese inzwischen großteils beitragsfrei sind, möchten manche Eltern diese wertvolle Zeit vor dem verpflichtenden Kindergartenjahr selbst mit ihrem Nachwuchs verbringen oder für ein kleineres Stundenausmaß eine Tagesmutter engagieren.
Weitere Informationen zu OÖ Kinderbetreuungsbonus
(inkl. Antragsformular)

Schulbeginnhilfe
Der Schuleintritt ihrer Kinder ist für viele Familien mit hohen finanziellen Aufwänden verbunden, besonders bei mehreren schulpflichtigen Kindern. Um die finanzielle Belastung für Familien zu verringern, leistet das Land Oberösterreich einmalig die Schulbeginnhilfe. Mit dem Onlinerechner kannst du vorab prüfen, ob aufgrund des Einkommens der Antrag auf den Familienzuschuss positiv erledigt werden kann.
Weitere Informationen zur OÖ Schulbeginnhilfe
(inkl. Antragsformular)  Onlinerechner [3]

OÖ Schulveranstaltungshilfe
Die Finanzierung mehrtägiger Schulveranstaltungen von zwei oder mehreren Kindern ist für die Eltern mit großen finanziellen Belastungen verbunden. Um diese Familien zu unterstützen und den Kindern die Teilnahme zu ermöglichen, leistet das Land Oberösterreich die Schulveranstaltungshilfe. Mit dem Onlinerechner könnt Ihr vorab prüfen, ob aufgrund des Einkommens der Antrag auf den Familienzuschuss positiv erledigt werden kann.
Weitere Informationen zur OÖ Schulveranstaltungshilfe
(inkl. Antragsformular)  Onlinerechner [3]

Schulbücher zahlen – adé
Neu ist, dass seit dem Schuljahr 2011/2012 auch erstmals der Selbstbehalt für Schulbücher entfällt.

OÖ Wintersportwoche
Die Förderung des Schi-Nachwuchses ist dem Land Oberösterreich ein großes Anliegen und ist für die gesamte oberösterreichische Wirtschaft von enormer Bedeutung. Das Land Oberösterreich stellt deshalb allen Schülerinnen und Schülern im Rahmen der OÖ Wintersportwoche eine kostenlose Liftkarte zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Föederung der OÖ Wintersportwoche

Taschenrechner im Einkaufswagen

Bild: Thorben Wengert/pixelio.de

Gratis-Unfallversicherung für den Arbeitsplatz “Haushalt und Familie”
Bei einem Unfall im Haushalt durch den die/der betreuende/r Mutter/Vater arbeitsunfähig ist, stellen die Kosten für eine außerfamiliäre Haushaltshilfe eine große finanzielle Belastung dar. Um Mütter oder Väter, die sich in den ersten drei Lebensjahren des Kindes ausschließlich der Kinderbetreuung und dem Haushalt widmen, in den Schutz einer Unfallversicherung zu stellen, übernimmt das Land Oberösterreich die Kosten für diese Versicherung. 
Weitere Informationen zur Unfallversicherung für den Arbeitsplatz “Haushalt und Familie”

Antragsformular zum Downloaden [4]

Kinderunfallversicherung des Landes OÖ
Alle auf der OÖ Familienkarte eingetragenen Kinder sind ab Geburt bis zum Schuleintritt kostenlos unfallversichert. Die Versicherung übernimmt sämtliche Kosten bis zu Höhe der jeweiligen Versicherungssumme, die in ursprünglichem Zusammenhang mit dem Unfall stehen (z.B. Heilkosten, künstlicher Zahnersatz, usw.) Die Prämie wird von der OÖ Versicherung bzw. vom Land Oberösterreich übernommen.
Weitere Informationen zur Kinderunfallversicherung

Mutter-Kind-Zuschuss des Landes OÖ
Die Sorge um die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Kinder gehört zu den vordringlichsten Aufgaben unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund hat das Land Oberösterreich einen Mutter-Kind-Zuschuss eingeführt. Dieser soll als Anreiz für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Untersuchungen und Impfungen dienen.
Weitere Informationen zum Mutter-Kind-Zuschuss [5]

Begleitperson im Krankenhaus
Um allen Eltern bei einem nötigen Krankenhausaufenthalt ihrer Kinder eine Begleitung ans Krankenbett zu ermöglichen und damit auch die Genesung des Kindes zu fördern, übernimmt das Land Oberösterreich die Pflegegebühren für die Begleitperson. 
Weitere Informationen zur Begleitperson im Krankenhaus

Heim- und Fahrtkostenbeihilfe
Um eine Heim- und Fahrtkostenbeihilfe kann schon ab der 9. Schulstufe angesucht werden. Voraussetzung ist neben der sozialen Bedürftigkeit und einem Notendurchschnitt von 3,1, dass der tägliche Hin- und Rückweg zwischen Wohnort und Schule als nicht zumutbar gilt. Die Fahrtkostenbeihilfe beträgt 105 Euro jährlich. Die genaue Höhe der Heimbeihilfe wird aus einem Grundbetrag errechnet, von dem die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie das Einkommen der Schülerin/des Schülers (wenn vorhanden) abgezogen werden. Die Landesförderungen können bis Ende des Schuljahres beantragt werden. Anträge für Schul- und Heimbeihilfe des Bundes sind bis 31. Dezember beim Landesschulrat zu beantragen. Die Formulare dafür liegen in den jeweiligen Schulen auf.
Weiter Informationen zur SchülerInnenbeihilfe