Menschen mit eingeschränkter Mobilität stehen im Öffentlichen Verkehr immer wieder vor unüberwindbaren Hindernissen und sind auf fremde Hilfe angewiesen. Barrierefreiheit ist vor allem im Bahnverkehr noch längst keine Selbstverständlichkeit.

Mindestens 48 Stunden vor Fahrtantritt müssen Rollstuhlfahrer/innen sich bei der ÖBB anmelden, wenn sie eine Zugfahrt antreten wollen. Langst nicht alle Züge sind für den Transport von Rollstühlen ausgestattet, und pro Fahrt sind maximal zwei davon erlaubt. Beim Ein-, Aus- und Umsteigen sind Menschen mit eingeschränkter Mobilität großteils auf fremde Hilfe angewiesen (die Züge der Westbahn verfügen hingegen durchgängig über einen stufenlosen Einstieg und über je einen Wagen, der für den Transport von Menschen mit eingeschränkter Mobilität zertifiziert ist).

Nicht nur Rollstuhlfahrer/innen sind von der fehlenden Barrierefreiheit betroffen. Auch wer mit Kinderwagen unterwegs ist, weiß ein Lied davon zu singen: Die Plattformen sind in den meisten Fällen nicht erhöht, die Gänge zu schmal, das Ein- und Aussteigen ist mühsam, gefährlich und oft nur mit fremder Hilfe möglich, Aufzüge und Rolltreppen sind Mangelware. Ähnlich geht es Menschen, die Gehbehelfe wie etwa Krücken oder einen Rollator benötigen.

Gesetzlich ist geregelt, dass der Öffentliche Verkehr – ebenso wie andere Lebensbereiche – Menschen mit Beeinträchtigungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich sein muss. So steht es im Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2006. Für die entsprechenden baulichen Maßnahmen in Österreichs Bahnhöfen und für die Anpassung der Züge sind Übergangsfristen bis Ende 2015 vorgesehen. An vielen Stellen ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

Chancengleichheit und Teilhabe 

Mobilitätschancen bestimmen entscheidend die gesellschaftliche Teilhabe und damit die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung jeder/jedes Einzelnen. Für Menschen mit Beeinträchtigungen ist die barrierefreie Nutzung des Öffentlichen Verkehrs eine wichtige Voraussetzung, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können.

Barrierefreiheit ist ein zentrales Qualitätsmerkmal des Öffentlichen Verkehrs und kommt auch anderen Nutzer/innen zu Gute – ob nun Seniorinnen und Senioren, Personen mit Kinderwagen oder Reisenden mit schwerem Gepäck. 

Die Jungen Grünen setzen sich aktiv für Barrierefreiheit im Öffentlichen Verkehr ein. Auch der Grünschnabel unterstützt diese Aktion!

Folder der Jungen Grünen “Barrierefreier ZUGang”