Mutter und Kind im Zug

Bild: CI+M Harald Eisenberger ÖBB

Welche Ermässigungen gibt es für Familien und Familienmitglieder im Raum Linz?

Der OÖ Verkehrsverbund ist für dem Raum Oberösterreich zuständig und bietet einen gemeinsamen Tarif für mehr als 40 Verkehrsunternehmen.

  • Mit der Jahreskarte fährt man 12 Monate zum Preis von weniger als 10 Monatskarten.
  • Studierende: Ordentliche Studierende unter 26 Jahren mit Wohnsitz und Studienort Oberösterreich sind berechtigt, eine Semesterkarte zu beantragen. Wenn Studierende in Linz oder Leonding wohnen und in Linz studieren, gibt es bei den LinzLinien eine eigene Semesterkarte.
  • Das Schnupperticket ist eine Monatskarte des OÖ Verkehrsverbundes, die von Gemeinden angekauft und tageweise an ihre Gemeindebürger verliehen wird. 

Senioren
Neu: Nun gilt die 60-Jahre-Altersgrenze auch für männliche Fahrgäste. Bisher war eine Ermäßigung für Männer erst ab 65 möglich.

Pöstlingbergbahn
Ab sofort können OÖVV-Monats-, Semester- und Jahreskarten-BesitzerInnen in der Kernzone Linz auch mit der Pöstlingbergbahn fahren, sofern die Kernzonenberechtigung für Linz (Kernzonenaufpreis) miterworben wurde.

Ermäßigungen des Verkehrsverbundes
Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung einer Aufsichtsperson unentgeltlich befördert.

Folgende Fahrgäste erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsausweises ermäßigte Einzelfahrkarten und Tageskarten:

  • Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr mit einem Ausweis, aus dem das Geburtsdatum hervorgeht.
  • Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren mit einem Ausweis, aus dem die Zugehörigkeit zur betreffenden Altersgruppe hervorgeht, wie die 4youCard des Landes OÖ., ÖBB – VORTEILScard
  • Familien mit der ÖBB-VORTEILScard „Familie“, der ÖBB-VORTEILScard „Classic Familie“ sowie der kombinierten ÖSTERREICHcard der ÖBB mit dem Zusatzaufdruck “VORTEILScard Familie” der ÖBB und der kombinierten Familienkarte des Landes OÖ mit dem Zusatzaufdruck “VORTEILScard Familie” der ÖBB.
  • Senioren mit der ÖBB-VORTEILScard „Senior“ oder der kombinierten ÖSTERREICHcard mit dem Zusatzaufdruck “VORTEILScard Senior” der ÖBB. Ausgenommen von dieser Regelung sind Tageskarten für die Kernzonen Linz, Wels und Steyr (Kernzonenfahrpreis).
  • Fahrgäste mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen der ÖBB-VORTEILScard „Spezial“ oder der kombinierten ÖSTERREICHcard mit Zusatzaufdruck “VORTEILScard Spezial” der ÖBB.
  • Schwerkriegsbeschädigte mit der ÖBB-VORTEILScard “Spezial” mit dem Vermerk “Schwerkriegsbeschädigt”.
  • Menschen mit Sehbehinderung mit der ÖBB-VORTEILScard „Blinde” oder der kombinierten ÖSTERREICHcard mit dem Zusatzaufdruck “VORTEILScard Blinde” der ÖBB.
  • Tiere fahren gratis, sofern sie klein, ungefährlich und in geeigneten Behältnissen untergebracht sind. Für Hunde, die am Boden kurz an der Leine gehalten werden und einen biss-sicheren Maulkorb tragen, wird der ermäßigte Fahrpreis berechnet. Entsprechend gekennzeichnete Führ- und Partnerhunde werden unentgeltlich und ohne Maulkorb mitbefördert.
Busfahrt mit Blick in den Spiegel

Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

Schülerfreifahrt
Der Schülerfreifahrausweis berechtigt zur Fahrt im OÖVV zwischen Wohnort und Schulort unter folgenden Bedingungen:

  • Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht (Fahrt an mindestens 4 Schultagen pro Woche)
  • Alter des Schülers/der Schülerin im Schuljahr unter 24 Jahren
  • Die Eltern beziehen für Familienbeihilfe
  • Besuch einer anerkannten Berufsschule (mindestens 1 Tag über 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag)

Die sogenannten Aufzahlungskarten berechtigen zur Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf der am Freifahrausweis eingetragenen Strecke auch abends, am Wochenende, an Feiertagen und schulfreien Tagen und in den Ferien während des Schuljahres (nicht in den Sommerferien). 
Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim gibt es keine Freifahrt. Beim zuständigen Finanzamt kann dafür Heimfahrbeihilfe beantragt werden.

Lehrlingsfreifahrt
Der Lehrlingsfreifahrausweis berechtigt zur Fahrt im OÖVV zwischen Wohnort und Lehrstelle unter folgenden Bedingungen:

  • Ausbildung in einem anerkannten Lehrberuf, Vorlehre oder Teilnahme an einem Jugendausbildungs-Programm.
  • Praktikant/in bei einer/m SteuerberaterIn oder einem Zahnarzt/einer Zahnärztin.
  • Benützung eines öffentlichen Verkehrsunternehmens an mindestens 3 Tagen pro Woche.
  • Alter: unter 24 Jahren (Tag vor dem 24. Geburtstag)
  • Die Eltern beziehen Familienbeihilfe.

Die sogenannten Aufzahlungskarten berechtigen zur Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf der am Freifahrausweis eingetragenen Strecke auch abends, am Wochenende, an Feiertagen und schulfreien Tagen und in den Ferien während des Schuljahres (nicht in den Sommerferien). Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim gibt es keine Freifahrt. Beim zuständigen Finanzamt kann dafür Heimfahrbeihilfe beantragt werden.

Alle Spezialtarife der ÖBB auf einen Blick findest du hier.