Testergebnis: Eine Linie zuviel

frau mit schwangerschaftstest

Bild: Bilderstöckchen/Fotolia.com

Wenn das Ergebnis eines Schwangerschaftstest bei einer Frau Entsetzen hervorruft, beginnt für sie wohl eine der schwierigsten Lebenssituationen. Schwanger zu sein, ohne es gewollt zu haben, bedeutet, eine sehr folgenreiche Entscheidung zu treffen.
Viele Gründe mag es geben, warum eine Frau zu einem bestimmten Zeitpunkt ihres Lebens kein Kind möchte. Ob es die unpassende Beziehung zum Partner ist, das Ergebnis eines Seitensprungs, die Anzahl der bereits existierenden Kinder, das junge Alter der Frau oder das fortgeschrittene Alter und die Angst vor einem behinderten Kind… manchmal ist es nur ein Gefühl, das eine bestimmte Entscheidung plausibel erscheinen lässt.

WAS TUN?
Diese Entscheidung ist für keine Frau leicht. Leider werden noch immer viele Frauen unter Druck gesetzt und je nach den Vorstellungen ihres Umfeldes zur Austragung der Schwangerschaft oder zum Schwangerschaftsabbruch gedrängt.
Wenn du zu den Betroffenen gehörst, dann lass dich nicht unter Druck setzen!
Du hast ein Recht darauf, dich angstfrei, in Ruhe und ohne Stress für oder gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft entscheiden zu können.

Die Entscheidung, die du triffst ist nicht mehr rückgängig zu machen.

Zeitdruck
Das Besondere einer solchen Lage ist in erster Linie der Zeitdruck. Jeder Tag zählt und je fortgeschrittener die Schwangerschaft bereits ist, desto größer der Druck, eine Entscheidung zu treffen. Wenn du selbst nicht wirklich sicher bist, was du tun sollst, ist es wichtig, Rat und Hilfe zu suchen – bei wirklich guten FreundInnen oder bei speziellen Beratungsstellen. Mitunter hilft es, gemeinsam in der Beratung ein akzeptables Konzept zu entwickeln und eine Lösung aus der ausweglos erscheinenden Situation zu finden.

Ein Beratungsgespräch kann Klarheit bringen
Im Gespräch mit einer einfühlsamen Beraterin bekommst du wahrscheinlich mehr Klarheit. Für sie ist jede Entscheidung, die du triffst, in Ordnung. Sie wird dir vielleicht noch Punkte vor Augen führen, die du noch nicht bedacht hast. Du hast ein Recht darauf, die Gedanken, die dich beunruhigen, auszusprechen, bevor du dich endgültig entscheidest.

Was die Beraterin allerdings nicht kann, ist, dir deine Entscheidung abzunehmen. Sie kann dir die Frage, ob du das Kind bekommen sollst oder nicht, nicht beantworten, sondern dich nur in deinem Entscheidungsprozess unterstützen. Letztendlich ist es aber deine ganz persönliche Entscheidung!
Quelle: Studie Netzwerk österreichischer Frauengesundheitszentren

Beratungsgespräch

Bild: drubigfoto/Fotolia.com

 

SPUREN IM LEBEN bietet Informationen für Betroffene vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch.

Eine anonyme Userin schreibt online:
ich weiß, dass es fast nie DEN perfekten Zeitpunkt für Kinder gibt. Aber nun ist der denkbar ungünstigste. Meine Entscheidung ist innerlich gefallen. Und so schwer es mir fällt und wie sehr ich es vielleicht mal bereuen werde, ich kann jetzt kein Kind bekommen. Auch wenn jetzt die üblichen Antworten kommen, dass es staatliche Hilfe gibt, dass es egoistisch ist, abzutreiben, dass es Adoptionen und Babyklappen gibt – das weiß ich alles. Ich habe mich bereits entschieden – und es war keine lockere Entscheidung! Nur: Wie geht´s weiter? Am Mittwoch hab ich meinen Termin beim Frauenarzt, ich muss zu einer Beratung – aber wo finde ich eine Beratungsstelle? Und wie finde ich einen Arzt? Ich fühle mich grad wahnsinnig alleine und wenn ich an die nächste Zeit denke, könnte ich nur noch heulen…
Quelle: www.hilferuf.de 2008
Erklärung: Im Gegensatz zu Österreich ist in Deutschland ein Beratungsgespräch vor dem Schwangereschaftsabbruch verpflichtent.

 

Hier die wichtigsten Beratungsstellen:

ZOE – Beratung rund um Schwangerschaft und Geburt
4020 Linz, Bürgerstr. 1, Tel. 0732-77 83 00, www.zoe.at

Bily – Verein für Jugend-, Familien- und Sexualberatung
4020 Llinz, Weißenwolfstr. 17, Tel. 0732-77 04 97, www.bily.info

Gynäkologische-Ambulanz im AKH Linz
4020 Linz, Kramkenhausst. 9, Tel. 0732-7806-2227, www.linz.at/akh

first love ambulanz – Beratungsstelle für junge Mädchen und ihre Partner

Teenie-Ambulanz im KH der Barmherzigen Schwestern Ried
4910 Ried im Innkreis, Schlossberg 1

 

Rechtliche Grundlage für Schwangerschaftsabbruch in Österreich:

Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Kalendermonate der Schwangerschaft
Innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft ist nach Regelung des § 97 Strafgesetzbuch ein Abbruch zulässig. Die Frist beginnt mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter. Vor dem Eingriff muss, wie bei jedem ärztlichen Eingriff, eine ärztliche Beratung erfolgen. Die Schwangere kann eine Ärztin/einen Arzt ihrer Wahl aufsuchen. Der Eingriff muss von einer Ärztin/einem Arzt vorgenommen werden und kann ambulant oder stationär erfolgen.

Schwangerschaftsabbruch nach dem dritten Kalendermonat
Wenn es medizinische Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch gibt, ist er auch nach den ersten drei Schwangerschaftsmonaten zulässig:

  • wegen einer ernsten Gefahr für die Gesundheit der Frau
  • wenn eine schwere geistige oder körperliche Schädigung des Kindes zu erwarten ist oder
  • wenn die Frau zu dem Zeitpunkt, als sie schwanger wurde, das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Auch in diesen Fällen muss der Schwangerschaftsabbruch von einer Ärztin/einem Arzt durchgeführt werden.
Alle anderen Fälle des Schwangerschaftsabbruchs nach dem dritten Kalendermonat (z. B. soziale Gründe, Vergewaltigung) sind unzulässig und daher strafbar. Eine Frau, die einen gesetzlich nicht erlaubten Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt, kann strafrechtlich verfolgt werden. Auch die Ärztin/der Arzt, die/der einen unzulässigen Schwangerschaftsabbruch vornimmt, macht sich strafbar. Eine Ärztin/ein Arzt ist – außer bei einer für die Schwangere bestehenden Lebensgefahr – nicht verpflichtet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder daran mitzuwirken.
Quelle: Netzwerk österreichischer Frauengesundheitszentren