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Wahlrecht sichern bei der AK-Wahl

Auch Karenzierte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge etc. können an der AK-Wahl teilnehmen. Allerdings muss man sich bis 27.1.2019 registrieren. 

Karenzierte sind dann wahlberechtigt für die Arbeiterkammer-Wahlen von 20.3. bis 2.4.2019, wenn das Dienstverhältnis während der Karenz aufrecht ist. Dasselbe gilt für Lehrlinge und KrankenpflegeschülerInnen, geringfügig Beschäftigte, Präsenz- und Zivildiener, Frauen im Ausbildungsdienst, Arbeitslose und BezieherInnen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.

Allerdings müssen sie sich bei der Arbeiterkammer für die Wahl registrieren lassen. Das geht ganz einfach, denn das Angebot dazu kommt automatisch von der Arbeiterkammer per Post ins Haus.

Das Wichtigste ist also: In den nächsten Wochen sämtliche Zusendungen der Arbeiterkammer unbedingt öffnen. Die Registrierung ist noch bis 27. Jänner möglich.

Wer wissen möchte, ob er/sie wahlberechtigt ist, kann dies ganz einfach hier mit einem Online-Tool der AK feststellen:  https://webservices.ak-ooe.at/akwahl/ [1]