Foto: Fotolia/Konstantin Yuganov

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Der bisherige Kinderfreibetrag sowie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird ab 2019 durch den Familienbonus Plus ersetzt. Rund ein Drittel der Eltern in Österreich werden davon nicht profitieren, weil sie einfach zu wenig verdienen. Auch die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten fällt mit 2019.   

Der Familienbonus Plus ersetzt seit 1.1.2019 den derzeitigen Kinderfreibetrag (betrug 2018 für das erste und zweite Kind 194 Euro pro Jahr) sowie die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum zehnten Lebensjahr. Diese konnte bisher mit bis zu 2.300 Euro pro Kind und Jahr geltend gemacht werden und ist ab 2019 Geschichte. Die Gutschrift wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen. Wer weniger Lohnsteuer bezahlt, erhält vom Familienbonus weniger bis gar nichts.

Geplant ist ein Bonus von bis zu 1500 Euro pro Kind und Jahr, den die Eltern von der Lohn- und Einkommenssteuer abziehen können.

Kritikpunkt: Dies wird natürlich nur in vollem Ausmaß schlagend bei entsprechender Steuervorschreibung, also genügend hohem Verdienst.

Wie viel Bonus für wen?
Pro Kind bis zum 18. Lebensjahr gibt es einen Steuerbonus, also eine Steuergutschrift, von 1500 Euro im Jahr. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass man auch Steuern zahlt.

Mit einem Kind wirkt der volle Bonus erst ab einem Monatsbruttogehalt von 1750 Euro, bei zwei Kindern ab 2.300 Euro brutto, bei drei Kindern wird der volle Bonus, also die Steuergutschrift von 4.500 Euro, ab einem Monatsbruttogehalt von 3000 Euro fällig. Die Eltern können den Bonus auch aufteilen.

Ein Drittel der Eltern in Österreich hat vom Familienbonus nichts. Umstritten ist, was mit jenen ist, die so wenig verdienen, dass gar keine Lohn- und Einkommenssteuer anfällt. Denn die Steuer wird grundsätzlich erst ab einer Bemessungsgrundlage von 11.000 Euro im Jahr fällig, was einem Einkommen von in etwa 15.500 Euro brutto entspricht. Ein Drittel aller ArbeitnehmerInnen liegt darunter, das sind gut 1,4 Millionen Menschen.

Auch WenigverdienerInnen zahlen Konsumsteuern
Für diese ist der Steuerbonus also nicht relevant. Es wird kritisiert, dass auch KleinverdienerInnen Belastungen wie Sozialversicherungsbeiträge und Konsumsteuer haben. Der nunmehr fixierte Zuschuss von 250 Euro jährlich für diese Personengruppe war von der Regierung zwar angekündigt, die genaue Höhe aber bis dato noch unklar.

Für volljährige Kinder (ab dem 19. Lebensjahr), für die noch Familienbeihilfe bezogen wird (etwa Studenten), wird der Bonus 500 Euro betragen.

Für KleinverdienerInnen hat man sich Folgendes überlegt: Für AlleinverdienerInnen bzw. AlleinerzieherInnen mit geringem Einkommen, die von der neuen Steuerentlastung nichts haben, plant die Regierung einen Zuschuss von 250 Euro jährlich. Dieser soll mit dem Alleinverdiener-Absetzbetrag ausbezahlt werden, der bisher schon als Negativsteuer angerechnet werden konnte. Laut Berechnung in der Regierungsunterlage können AlleinverdienerInnen mit einem Kind ab 1750 Euro brutto im Monat den Steuerbonus voll ausschöpfen (also 1500 Euro).

Jedoch: Ein Ehepaar, bei dem beide weniger als 1200 Euro brutto im Monat verdienen, erhält weder Kinderbonus noch Absetzbetrag.

Ebenfalls neu ist, dass der Familienbonus nun auch in EU-Länder fließen wird, aber dies nur indexiert. Das bedeutet an das jeweilige örtliche Preisniveau angepasst, was wiederum auf Kritik der EU stößt.

Beantragt kann der Familienbonus Plus entweder im Rahmen der Lohnverrechnung (ab 2019) oder mit der Arbeitnehmerveranlagung (ab 2020) werden. Die bevorzugte Auszahlungsmöglichkeit kann man selbst wählen. Bei in einem Haushalt lebenden Eltern kann der Absetzbetrag wahlweise von einem Partner in Anspruch genommen oder auf beide Partner verteilt werden. Für getrenntlebende Eltern, die Unterhalt leisten, soll der Familienbonus Plus auf beide Eltern aufgeteilt werden.